Erbrecht Mannheim
23.09.2010

Europäischer Gerichtshof stärkt das Anwaltsgeheimnis

Wichtig für Mandanten ist, dass die dem Anwalt anvertrauten Informationen vertraulich behandelt werden. In der Kanzlei der Fachanwälte für Erbrecht und Familienrecht, Wolff und Weickenmeier schon immer eine Selbstverständlichkeit.

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22.09.2010

Auslegung eines Testaments

Beschluss des OLG München zur Auslegung eines Testaments, in dem der Erblasser Geldbeträge von bestimmten Bankkonten "und was noch übrig bleibt" auf mehrere Personen verteilt und das um ein Vielfaches wertvollere Grundstück nicht ausdrücklich erwähnt.

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01.09.2010

Schweizer Bankgeheimnis wackelt

Leider erst jetzt publiziert wurde die wichtige Entscheidung für deutsche Erben von schweizer Bankvermögen des Handelsgericht des Kantons Zürich vom 30.06.2009.

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28.08.2010

Rechtsanwalt Wolff beim Deutschlandfunk

Rechtsanwalt Wolff im Interview beim Deutschlandfunk zum Thema Erbrecht

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22.08.2010

Pflichtteilsergänzungsanspruch trotz Ausschlagung möglich

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen einen Beschenkten besteht auch noch, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Erbschaft ausgeschlagen hat.

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23.07.2010

Notarielles Nachlassverzeichnis erfordert eigenständige Prüfung durch den Notar

Die reine Beurkundung von Erklärungen des Auskunftspflichtigen im Rahmen einer Pflichtteilsstreitigkeit stellt kein notarielles Verzeichnis im Sinne des § 2314 Abs.1 S. 3 BGB dar.

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01.01.2005

OLG Frankfurt bestätigt Auskunftspflicht einer Bank über "ver-gessenes" Sparbuch aus den 1950er Jahren

 Pressemitteilung des  Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 02.03.2011

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01.01.2005

Endlich Sicherheit für das Behindertentestament!

Der Bundesgerichtshof stärkt die erbrechtliche Situation behinderter Menschen.

Der Bundesgerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung vom 19.01.2011 (Aktenzeichen V ZR 7/10) mit der Frage zu befassen, ob ein behinderter Mensch, der Sozialleistungen bezieht, auf einen Pflichtteil verzichten kann oder dieser Verzicht sittenwidrig ist.

In einer als grundlegend einzustufenden Entscheidung bestätigt der BGH zunächst seine ständige seit 1990 bestehende Rechtsprechung, dass die Errichtung eines sogenannten Behindertentestamentes nicht sittenwidrig ist. Darin anknüpfend bestätigt er die Entscheidung der Vorinstanz des OLG Köln, Urteil vom 09.12.2009 (2 U 46/09), in der die Sittenwidrigkeit eines Pflichtteilsverzichts verneint wurde. In der gleichen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof nebenbei noch mit entschieden, dass ein behinderter Sozialhilfeempfänger sogar eine bereits angefallene Erbschaft ausschlagen kann. Dies hatte das OLG Stuttgart in einer 2001 veröffentlichten Entscheidung anders gesehen und eine solche Ausschlagung für sittenwidrig erklärt.

Schließlich hat der BGH entschieden, dass ein dem Erben zustehendes Ausschlagungsrecht im Gegensatz zu einem bereits entstandenem Pflichtteilsanspruch nicht vom Sozialhilfeträger auf sich übergeleitet werden kann.

Der BGH betont bei seiner Entscheidung, dass der Nachranggrundsatz schon im Sozialhilferecht selbst gerade bei Hilfebeziehern mit Behinderungen in erheblichem Maße durchbrochen sei und daher insoweit seine Prägekraft verloren habe.

Diese weiterführende Rechtsprechung des BGH eröffnet damit weitergehende Gestaltungs-möglichkeiten im Bereich der Testamentsregelung von Eltern von behinderten Kindern. Sie eröffnet aber auch Reaktionsmöglichkeiten auf Testamentsgestaltungen, die sozialhilferechtlich zu Problemen führen können. Der BGH hat nunmehr auch ausdrücklich festgestellt, dass neben der Eigentumsgarantie zugunsten der zukünftigen Erblasser auch eine negative Erbfreiheit des Erben gegeben sei. Das heißt: das Nachhangprinzip der Sozialhilfe verpflichtet einen behinderten Hilfeempfänger gerade nicht zum Antritt einer Erbschaft. Die rechtzeitige Ausschlagung einer Erbschaft kann damit Vermögensverluste in den Fällen vermeiden, in denen entweder gesetzliche Erbfolge eingetreten ist oder keine ausreichende testamentarische Vorsorge erfolgte.

Betreuer und Betreuungsgerichte werden diese sehr weitgehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zukünftig bei der Bewertung von Testamenten und darüber hinausgehenden erbrechtlichen Regelungsabsichten berücksichtigen müssen.





Fachanwalt für

Erbrecht