Auslegung eines Testaments
Verfügt der Erblasser in seinem Testament über Geldbeträge von bestimmten Bankkonten "und was noch übrig bleibt" verteilt er auf mehrere Personen ohne das um ein Vielfaches wertvollere Grundstück zu erwähnen, so ist der Wille dahingehend auszulegen, dass das Grundstück nicht von der Regelung zur Verteilung erfasst wird. So entschied das OLG München am 28.06.2010 in dem Verfahren 31 Wx 080/10 durch Beschluß.
(Veröffentlicht in ZErb 2010, 263)
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