Erbrecht, Familienrecht Mannheim

Willkommen bei Wolff & Weickenmeier

Fachanwälte für Erbrecht & Familienrecht

Der Name der Kanzlei entstand aus den Anfangsbuchstaben ihrer Gründer in Verbindung mit der Lage der Kanzlei in den Mannheimer Quadraten.

"W im Quadrat"

Die Kanzlei W2 ist eine in den Bereichen des Erb- und Familienrechts hoch spezialisierte Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei. Die Fachanwälte sind praktisch ausschließlich in ihrem jeweiligen Fachgebiet tätig, so dass sich eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Spezialisierung und Qualifizierung aller Mitarbeiter der Kanzlei in den letzten Jahren entwickelt hat und stetig fortsetzt.

Die Kanzlei wurde zum 01.01.2001 in Mannheim neu gegründet. Partner der Kanzlei sind Herr Rechtsanwalt Andreas Wolff und Frau Rechtsanwältin Eva-Maria Weickenmeier. Beide Partner hatten bereits vor Gründung langjährige Erfahrung in anderen Kanzleien gesammelt und sich bereits früh auf die Tätigkeitsbereiche Erbrecht und Familienrecht spezialisiert.

Zielsetzung der Kanzlei war von Anfang an eine hohe Spezialisierung in den Bereichen des Familien- und Erbrechts, um in diesen Bereichen hoch qualifizierte Beratung anbieten zu können.

Alle Rechtsanwälte der Kanzlei haben die Zulassung zum Oberlandesgericht.

Die Kanzlei vertritt Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet und aus dem Ausland.

Soweit dies im Rahmen der spezialisierten Beratung notwendig ist, arbeitet die Kanzlei mit Partnern verschiedener Netzwerke, wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und anderen Rechtsanwälten im In- und Ausland zusammen. Hier haben sich über mehrere Jahre Verbindungen zu ebenfalls spezialisierten Kollegen bewährt.

Wir sind der Ansicht, dass inzwischen eine Rechtsberatung in allen Bereichen durch einen einzelnen Anwalt nicht mehr geleistet werden kann. Zu umfangreich und weitreichend sind die rechtlichen Regelungen inzwischen geworden.
Wir haben uns daher im Bereich des Erb- und Familienrechts spezialisiert und bieten in diesem Bereich, unter Berücksichtigung der Bezüge zum Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, EU-Recht und internationalen Normen umfassende und kompetente Beratung an. Für Fragen zur anderen Rechtsgebieten empfehlen wir Ihnen gerne qualifizierte Kollegen.

 

 

 



Gründungsmitglied im Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. Berlin  www.NDEEX.de



Fachanwälte für

Erbrecht
Familienrecht

News

17.11.2011

Bundesfinanzhof prüft Verfassungsmäßigkeit Erbschaftsteuer - Bundesministerium der Finanzen zum Beitritt aufgefordert

Beschluss vom 05.10.11   II R 9/11 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 5. Oktober 2011 das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dem Verfahren II R 9/11 beizutreten. Dem Verfahren liegt die Besteuerung eines Erbanfalls im Jahre 2009 zugrunde. Der Kläger war zu 1/4 Miterbe seines Onkels. Im Nachlass befanden sich Guthaben bei Kreditinstituten und ein Steuererstattungsanspruch. Der Wert des auf den Kläger entfallenden Anteils am Nachlass belief sich auf 51.266 EUR. Unter Berücksichtigung eines Freibetrags von 20.000 EUR und eines Steuersatzes von 30 % setzte das Finanzamt Erbschaftsteuer in Höhe von 9.360 EUR fest. In dem Verfahren muss entschieden werden, 1. ob die auf Steuerentstehungszeitpunkte im Jahr 2009 beschränkte Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II (u.a. Geschwister, Neffen und Nichten) mit Personen der Steuerklasse III (fremde Dritte) verfassungsgemäß ist und 2. ob § 19 Abs. 1 i.V.m. §§ 13a und 13b des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) in der auf den 1. Januar 2009 zurückwirkenden Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. Dezember 2009 deshalb gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, weil die §§ 13a und 13b ErbStG es ermöglichen, durch bloße Wahl bestimmter Gestaltungen (gewerblich geprägte Personengesellschaft; Kapitalgesellschaft) die Steuerfreiheit des Erwerbs von Vermögen gleich welcher Art und unabhängig von dessen Zusammensetzung und Bedeutung für das Gemeinwohl zu erreichen. BundesfinanzhofPressestelle      Tel. (089) 9231-233Pressereferent  Tel. (089) 9231-300 ... mehr


15.11.2011

Vortrag für CBM in Hemsbach

Am 15.11.2011 referiert Herr Rechtsanwalt Wolff erneut ehrenamtlich für die Chritophel Blindenmission zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ... mehr


17.10.2011

Vorsorgevollmacht mit öffentlicher Beglaubigung für nur 10.-€

Ein guter Rechtsanwalt kann Sie bei der Errichtung ihrer Vorsorgevollmacht beraten. Es ist wichtig, den Inhalt und Umfang der Vollmacht zu definieren und auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen. Auch ein Grundvertrag, der die Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten regelt ist häufig zu empfehlen. Damit die Echtheit der Vollmacht nicht in Frage gestellt wird ist es gut, wenn die Unterschrift unter der Vollmacht öffentlich beglaubigt wird. Vielfach werden die Vollmachtgeber hierzu an den Notar verwiesen. Eine wesentlich preiswertere Möglichkeit bietet allerdings die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift bei der örtlichen Betreuungsbehörde. ... mehr