Erbrecht Mannheim
27.09.2010

Bundesgerichtshof stärkt die Fachanwälte für Erbrecht

In seiner Entscheidung vom 10.Juli 2010 hat der BGH in letzter Instanz den Antrag eines Rechtsanwaltes zurückgewiesen, der die Zulassung zum Fachanwalt für Erbrecht beantragt hatte.

Der Bewerber hatte nicht die erforderliche praktische Erfahrung innerhalb der letzten 3 Jahre nachweisen können. Dabei sei zu Recht von der Rechtsanwaltskammer an die nachzuweisenden Fälle ein hoher Maßstab anzulegen.



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