Erbrecht Mannheim
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Niederstwertprinzip

Das Niederstwertprinzip ist ein besonderer Bewertungsgrundsatz, der bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen Anwendung finden kann, § 2325 Abs. 2 BGB. Zur Feststellung des maßgeblichen Wertes ist im Pflichtteilsrecht hinsichtlich verschenkter Gegenstände eine Vergleichsberechnung vorzunehmen.

 

Dazu wird zunächst der Grundstückswert zum Zeitpunkt der Vollzug der Schenkung (Eintragung im Grundbuch) ermittelt und unter Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes auf den Tag des Erbfalles indexiert/umgerechnet. In dieser Höhe wird er dem ebenfalls zu ermittelnden Wert im Zeitpunkt des Erbfalles gegenüber gestellt. Der niedrigere der beiden Werte ist maßgeblich und wird fiktiv dem Nachlass hinzugerechnet.

 

Gerade bei gemischten Schenkungen (Übergabe einer Immobilie gegen Nießbrauch- oder Versorgungsrechte) spielt dieses Prinzip eine wichtige Rolle.