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Nachlass
Nachlass ist das Vermögen eines Verstorbenen und umfasst die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse des Erblassers, die beim Erbfall als Ganzes auf den oder die
Erben übergehen. Den
Nachlass bezeichnet man auch als Erbschaft.
Ein
Nachlass entsteht also, wenn das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person, des Erblassers durch
Testament oder
Erbvertrag (letztwillige Verfügung) mitsamt der verfügten Rechte und Pflichten auf
Erben übertragen werden. Der oder die
Erben werden somit Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers.
Im Rahmen der Nachlasshaftung müssen die
Erben auch für die Verbindlichkeiten des Erblassers einstehen. Der Anspruch auf die Erbschaft wird vom
Nachlassgericht durch Ausstellung eines Erbscheins festgestellt. Der vorläufige
Erbe kann durch Erklärung der
Ausschlagung des angedachten Erbes innerhalb einer sechswöchigen Frist seinen Verzicht erklären.