Erbrecht Mannheim
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Leistungsklage

Dies ist eine Klageart, die darauf abzielt, den Beklagten zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen zu verurteilen. In der Regel handelt es sich dabei um eine Klage, die auf die Zahlung einer Geldsumme gerichtet ist, insbesondere im Pflichtteilsrecht. Der Leistungsantrag kann mit einer Stufenklage verbunden werden, was sich gerade im Pflichtteilsrecht für die Verjährungsunterbrechung als günstig erweist. Vor allem, wenn der Pflichtteilsberechtigte nicht weiß, woraus der Nachlass besteht und daher seinen Pflichtteilsanspruch zunächst nicht beziffern kann, kann er die Kombination einer Auskunfts- mit einer Zahlungsklage (Stufenklage) wählen.

 

Ein Leistungsurteil wird in der Regel nach § 803 ff. der Zivilprozessordnung vollstreckt.