Erbrecht Mannheim
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Ordentliche Testamente

Man hat zu unterscheiden zwischen ordentlichen und außerordentlichen Testamenten. Ordentliche Testamente sind notarielle Testamente oder Testamente, welches der Erblasser selbst errichtet hat. Außerordentliche Testamente sind meistens Notfalltestamente. Beispiel: Der Erblasser ist verunglückt und kann nicht mehr schreiben. Er droht zu sterben. Ein Notar ist so schnell nicht erreichbar. Er kann dann durch mündliche Erklärungen gegenüber drei Zeugen seinen letzten Willen äußern.