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Oder-Konto
Mehrere Personen, zum Beispiel Ehegatten, können ein gemeinsames Konto errichten. Mit der Bank kann vereinbart werden, dass entweder der eine Ehegatte oder der andere Ehegatte alleine berechtigt ist, Kontoverfügungen zu treffen. Das Oder-Konto unterscheidet sich deshalb grundlegend vom gemeinsamen Und-Konto. Beim Und-Konto können die Inhaber des Kontos, zum Beispiel die Eheleute, nur gemeinsam Kontoverfügungen treffen. Nur der eine Ehegatte und der andere Ehegatte können dies tun. Einer alleine ist in diesem Falle nicht befugt, zum Beispiel eine Überweisung vorzunehmen.Fachanwalt für
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