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Zuschlag
Der
Zuschlag bezeichnet bei einer Versteigerung die Annahme des Meistgebots eines Bieters. Dem
Zuschlag an den Meistbietenden soll ein dreimaliger Aufruf vorausgehen. Im Rahmen einer im
Erbrecht häufigen
Teilungsversteigerung wird der
Zuschlag durch einen besonderen Beschluss des Versteigerungsgerichts erteilt, der nur in seltenen Fällen direkt im Versteigerungstermin verkündet wird.. Durch den
Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks.