Erbrecht Mannheim
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Kapitallebensversicherung

Lebensversicherungen dienen wirtschaftlich in erster Linie der Absicherung von nahen Angehörigen. Im Falle der Kapitallebensversicherung kommt der Gedanke der eigenen Altersversorgung hinzu. Je nach Vermögensstruktur trägt die Lebensversicherung im Erbfall zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen bei. Auch aus erbschaftssteuerlichen Gründen kann sich der Abschluss einer Lebensversicherung empfehlen.

Die Lebensversicherung ist rechtlich gesehen ein Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall gemäß §§ 328,330 BGB. Das bedeutet, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen – die Lebensversicherungssumme – in aller Regel nicht in den Nachlass fallen. Dem Begünstigten steht unabhängig von jeder letztwilligen Verfügung ein direkter Leistungsanspruch gegen den Versicherer zu.