Erbrecht Mannheim
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Abwicklungsvollstreckung

Die Abwicklungsvollstreckung ist eine Art der Testamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker hat die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen. Er hat dies als Abwicklungsvollstrecker oder als Verwaltungsvollstrecker zu tun. Als Abwicklungsvollstrecker hat der Testamentsvollstrecker die Auseinandersetzung des von ihm in Besitz genommenen Nachlasses nach den Vorgaben des Erblassers zu betreiben. Als Verwaltungsvollstrecker hat der Testamentsvollstrecker den von ihm in Besitz genommenen Nachlass nach den Vorgaben des Erblassers für bestimmte Zeit oder auf Dauer zu verwalten.