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Hinterlegung
Die
Hinterlegung von beweglichen Sachen wie Geld Wertpapieren und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten wie Schmuck kann beim Amtsgericht erfolgen. Durch die
Hinterlegung kann ein Schuldner sich von einer Verpflichtung zur Leistung gegenüber einem Gläubiger befreien, wenn der Gläubiger es zu vertreten hat, dass nicht an ihn direkt geleistet werden kann. Der Hauptanwendungsfall der
Hinterlegung ist der Fall, dass der Schuldner aufgrund unklarer Rechtslage nicht in der Lage ist, festzustellen, wem gegenüber er zur Leistung verpflichtet ist. Im
Erbrecht erfolgt eine
Hinterlegung häufig im Anschluss an eine
Teilungsversteigerung von Nachlassgegenständen, insbesondere von Immobilien. Das Vollstreckungsgericht, dass die
Teilungsversteigerung durchgeführt hat, hinterlegt den Versteigerungserlös, wenn sich die ursprünglichen Eigentümer, d.h. die
Erben nicht über die konkrete Aufteilung des Versteigerungserlöses einigen können.