Erbrecht Mannheim

Der Fachanwalt für Erbrecht

Was unterscheidet den Fachanwalt vom Anwalt? Jeder Fachanwalt ist auch Anwalt, nicht jeder Anwalt ist auch Fachanwalt.

Fachanwälte sind Anwälte, die sich in einem oder mehreren Bereichen stark spezialisiert haben. Die Fachanwälte müssen - ähnlich wie die Fachärzte - eine zusätzliche Ausbildung durchlaufen und Prüfungen ablegen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer überprüft, ob ein Anwalt alle diese Voraussetzungen erfüllt und ob er mindestens seit fünf Jahren als Anwalt tätig ist. Darüber hinaus muss der Anwalt nachweisen, dass er auch in erheblichem Umfang Fälle aus dem Fachgebiet bereits bearbeitet hat.
Nur dann verleiht die Rechtsanwaltskammer dem Anwalt die Berechtigung, den Titel Fachanwalt zu führen.

Für den Fachanwalt für Erbrecht sieht die Fachanwaltsordnung den Nachweis folgender Voraussetzungen vor:

  • Besondere Kenntnisse in den Bereichen:
  • Materielles Erbrecht unter Einfluss erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht.
  • Internationales Privatrecht im Erbrecht
  • Vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und
  • Nachlasspflegschaft, Steuerliche Bezüge zum Erbrecht, Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Hinzu kommt der Nachweis praktischer Erfahrung sowohl im Bereich der gerichtlichen als auch der außergerichtlichen Tätigkeit im Erbrecht. >> Hier die Fachanwaltsordnung.



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