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Aufgebotsverfahren
Das Aufgebotsverfahren ist ein auch bei Anwälten regelmäßig unbekanntes aber sehr wichtiges Verfahren im Zusammenhang mit der Haftung des Erben für die Schulden des Erblassers. Wenn der Erbe alles richtig macht, wird er immer nur mit dem Nachlass für die Schulden des Verstorbenen haften (Ausnahme: Beerdigungskosten, die vom Sozialamt verauslagt werden). Durch das Aufgebotsverfahren werden die Nachlassgläubiger aufgefordert,ihre Forderungen anzumelden.Fachanwalt für
ErbrechtGefundene Begriffe
- Abkömmlinge
- Ablieferungspflicht eines Testaments
- Abschichtung
- Abwesenheitspfleger
- Abwicklungsvollstreckung
- Adoption
- Akteneinsicht
- Aktiva des Nachlasses
- Alleinerbe
- Altenteil
- Anfechtung
- Ankaufsrecht
- Annahme der Erbschaft
- Anrechnung auf den Pflichtteil
- Anstandsschenkung Anstandsgeschenke
- Anwachsung
- Aufbewahrung Testament
- Aufgebotsverfahren
- Auflage
- Auflassung
- Auseinandersetzung
- Ausgleichung
- Auskunftsanspruch
- Auslegung
- Ausschlagung