BVerfG: Erblasser scheitern mangels Selbstbetroffenheit mit Verfassungsbeschwerden gegen Erbschaftsteuerrecht
Drei Beschwerdeführer sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die unterschiedlichen Steuersätze, Freibeträge und Steuerbefreiungen des Erbschaftsteuerreformgesetzes gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden mit jetzt mitgeteiltem Beschluss vom 30.10.2010 mangels Zulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer hätten nicht ausreichend dargetan, dass sie als Erblasser durch die angegriffenen Regelungen selbst in ihren Grundrechten, insbesondere in ihrer Testierfreiheit, betroffen sind (Az.: 1 BvR 3196/09, 1 BvR 3197/09 und 1 BvR 3198/09).
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