A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
Ä |
Ö |
Ü |
Nachlassgericht
Aufgabe des Nachlassgerichtes ist es
- Testamente in die amtliche Verwahrung zu nehmen (Hinterlegung)
-
Testament nach dem Eintritt des Erbfalls zu eröffnen
- auf Antrag den
Erben einen
Erbschein zu erteilen
- unrichtige Erbscheine wieder einzuziehen
- die Erklärung über die
Ausschlagung der Erbschaft entgegenzunehmen
- falls erforderlich Nachlass-Sicherung (z.B. durch Nachlasspflegschaft)
- Testamentsvollstreckerzeugnisse auszustellen
- unfähige Testamentsvollstrecker zu entlassen
Aufgabe des Nachlassgerichtes ist es aber nicht den
Nachlass zu teilen, Pflichtteilsansprüche durchzusetzen usw. wie immer wieder gemeint wird.
Als Nachlassgerichte fungieren in ganz Deutschland die Amtsgerichte. Nur Baden-Württemberg hat die Besonderheit, dass dort die Amtsnotariate zugleich Nachlassgerichte sind.