Erbrecht Mannheim
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Nachlassgericht

Aufgabe des Nachlassgerichtes ist es - Testamente in die amtliche Verwahrung zu nehmen (Hinterlegung) - Testament nach dem Eintritt des Erbfalls zu eröffnen - auf Antrag den Erben einen Erbschein zu erteilen - unrichtige Erbscheine wieder einzuziehen - die Erklärung über die Ausschlagung der Erbschaft entgegenzunehmen - falls erforderlich Nachlass-Sicherung (z.B. durch Nachlasspflegschaft) - Testamentsvollstreckerzeugnisse auszustellen - unfähige Testamentsvollstrecker zu entlassen Aufgabe des Nachlassgerichtes ist es aber nicht den Nachlass zu teilen, Pflichtteilsansprüche durchzusetzen usw. wie immer wieder gemeint wird. Als Nachlassgerichte fungieren in ganz Deutschland die Amtsgerichte. Nur Baden-Württemberg hat die Besonderheit, dass dort die Amtsnotariate zugleich Nachlassgerichte sind.