A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü |
Ehegattentestament
Ein so genanntes Ehegattentestament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten. Ein solches Testament kann nur von Eheleuten oder eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner wirksam verfasst werden. Es reicht hier aus, wenn einer der Ehegatten/Lebenspartner das Testament schreibt und der andere unterschreibt.
Fachanwalt für
ErbrechtGefundene Begriffe
- Ehegattentestament
- Eheähnliche Lebensgemeinschaft
- Enterbung
- Erbauseinandersetzung
- Erbe
- Erbeinsetzung
- Erben
- Erbengemeinschaft
- Erbenhaftung
- Erbfolge gesetzliche
- Erbfähigkeit
- Erblasser
- Erbrecht
- Erbschaftsbesitzer
- Erbschaftssteuertarife ab 2009
- Erbschaftsteuer
- Erbschein
- Erbteilskauf
- Erbteilungsverbot
- Erbunwürdigkeit
- Erbvertrag
- Erbverzicht
- Ergänzungsvorbehalt
- Erlassvermächtnis
- Ersatzerbe
- Ersetzungsbefugnis