Erbrecht Mannheim
01.12.2015

Wir erhalten Verstärkung

Wir freuen uns, dass wir seit 01.11.2015 weitere Verstärkung unseres Teams durch Frau Daubenschüz erhalten.

Unter einer Vielzahl von Bewerbern hat sie sich sowohl persönlich als auch auf Grund Ihrer sehr guten Examina als unsere ideale Unterstützung präsentiert.

Wir sind sicher, dass auch Frau Daubenschüz, die im Jahr 2015 ihre Zulassung als Rechtsanwältin erhielt Ihr Vertrauen in unsere Kanzlei rechtfertigen wird. Eine Zulassung zur Fachanwaltschaft Erbrecht ist erst 2 Jahre nach Zulassung zur Anwaltschaft möglich, so dass diese im Jahr 2017 beantragt werden wird.

Den notwendigen Lehrgang für Fachanwälte für Erbrecht absolviert Rechtsanwältin Daubenschüz seit November 2015.



← zurück


Fachanwalt für

Erbrecht